Scheidungsberatung mit Anwalt Siegen
Was ist bei einer Scheidung zu beachten? Welche Ansprüche bestehen bei Scheidung und Trennung?
Was ist bei einer Scheidung zu beachten? Welche Ansprüche bestehen bei Scheidung und Trennung?
Was ist bei einer Scheidung zu beachten? Welche Ansprüche bestehen bei Scheidung und Trennung?
Jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Das Familienrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Wir bitten daher um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die jederzeitige Aktualität und Richtigkeit des Inhalts übernommen werden kann. Die Darstellung enthält keine verbindliche Rechtsauskunft. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Für eine persönliche Beratung und Klärung von Detailfragen sprechen Sie uns an. Ihre Anwälte für das Scheidungsrecht in Siegen stehen an Ihrer Seite.
Unsere erfahrenen Scheidungsanwälte bieten Ihnen eine kompetente Trennungs- und Scheidungsberatung. Wir zeigen Ihnen auf, wie in Ihrer konkreten Situation erfolgreich und effektiv vorzugehen ist. Sollte keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Erst-Beratungsgesprächs aufkommen, bieten wir Ihnen unsere Leistungen zu einer „Schnupper-Pauschalgebühr“ von 150,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer an. Dafür beraten wir Sie bis zu einer Stunde. Sie gehen damit keine weiteren Verpflichtungen ein, erhalten aber schnell grundlegende Antworten zu Ihren wichtigsten Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, richtiges Verhalten im Vorfeld einer Trennung und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung.
Entschließen Sie sich nach erfolgter Erstberatung dazu, uns mit der Vertretung Ihres Problems zu betrauen, so wird die Beratungspauschale von 150,00 EUR auf das Honorar für die nachfolgende Tätigkeit angerechnet. Beauftragen Sie uns nach einer „Einstiegs- bzw. Erstberatung“ mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, so ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Beauftragen Sie uns mit der Einreichung der Scheidung oder der Geltendmachung bzw. der Abwehr anderer familienrechtlicher Ansprüche wie Unterhalt, Zugewinn, Wohnungszuweisung, Hausratsteilung, Regelung des Umgangsrechts pp., so ist die Erstberatung für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Leben Sie in beengten finanziellen Verhältnissen, so besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Tätigkeit staatliche Hilfe in Form der Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Möchte Sie die Möglichkeit der Beratungshilfe in Anspruch nehmen, bitten wir Sie darum, sich vorab mit der Beratungshilfestelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts in Verbindung zu setzen und dort für Ihre familienrechtliche Angelegenheit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Das notwendige Formular können Sie hier von unserer Seite herunterladen. Sobald der Beratungshilfeschein vorliegt, vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin.
Auch für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt sowohl für das Scheidungsverfahren als auch für alle anderen familiengerichtlichen Verfahren – wie beispielsweise Unterhaltsverfahren, Sorgerechtsverfahren oder Zugewinnausgleichsverfahren. Das Gericht kann, je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers, Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligen. Die maßgeblichen Vordrucke zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe füllen wir, sofern gewünscht, gemeinsam mit Ihnen aus.
Für den Fall, dass Ihnen keine Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, bieten wir Ihnen für Ihre Scheidung und alle anderen familiengerichtlichen Verfahren flexible Ratenzahlungsmodelle an. So können Sie Ihre Scheidung bei uns ohne Mehrkosten in angemessenen Raten zahlen.
Sie wollen sich von Ihrem Ehegatten trennen, wissen aber nicht wie? Dann stehen Ihnen unserer Familien- und Scheidungsanwälte mit Rat zur Seite und zeigen Ihnen in einem eingehenden Erstgespräch die Möglichkeiten und Folgen einer Trennung bzw. späteren Scheidung auf. Außerdem vertreten wir Sie in allen familiengerichtlichen Verfahren (Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Gesamtschuldnerausgleich pp.). Ist das Trennungsjahr abgelaufen, garantieren wir, dass der Scheidungsantrag innerhalb weniger Tage von uns komplett bei Gericht eingereicht wird. Es würde uns freuen, wenn wir auch Ihre Interessen im Scheidungsverfahren vertreten dürften.
Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwälte
Fachanwalt für Familienrecht
Fachkanzlei für Familienrecht und Scheidung
Sandstraße 160
57072 Siegen
Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: info@scheidung-siegen.de