Schon vor vielen Jahren traf ich die Entscheidung, mich als Fachanwalt auf das Familienrecht – insbesondere auf einvernehmliche Scheidungen – zu konzentrieren. Die Rechtsprechung ist kurzlebig. Immer wieder ergeben sich Änderungen durch neue Gesetze oder Entscheidungen. Gerade im Familienrecht können sich maßgebliche Neuerungen innerhalb kürzester Zeit ergeben, die es gilt, zu kennen. Daher ist ständige Fortbildung und Qualifizierung unabdingbar. Dies ist aber nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich.
Daher fiel die Entscheidung, durch geballtes Wissen nur ein Rechtsgebiet, dafür aber sicher und souverän, zu bearbeiten. Dies nach dem Motto: „Ich kann nicht alles, aber das, was ich mache, soll perfekt zum Abschluss gebracht werden“. Ich bin Ihr Ansprechpartner für das Thema Familie und Scheidung. Ebenso, wenn es um die Abwicklung von Verkehrsunfällen geht. Denn die anzustellenden Berechnungen sind teils dem Familienrecht sehr angenähert.