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Scheidung mit einem Anwalt

Ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt möglich? Und wenn ja unter welchen Bedingungen?

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Scheidung mit einem Anwalt

Ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt möglich? Und wenn ja unter welchen Bedingungen?

Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich?

Eine gemeinsame Beauftragung eines Anwaltes im Scheidungsverfahren ist juristisch nicht möglich. Jeder Rechtsanwalt darf im Gerichtsverfahren und somit auch bei einer Scheidung nur einen der Beteiligten vertreten. Eine Verletzung dieses Gebotes würde gegen das Berufsrecht verstoßen und wäre damit unzulässig. Aus diesem Grund kann ein Familienanwalt im Scheidungsverfahren nur einen der Ehepartner vor Gericht vertreten und für ihn einen Scheidungsantrag stellen. Dennoch ist eine Scheidung mit einem Anwalt möglich.

Wenn kein Streit besteht, kann der andere Ehepartner Sie gerne zu Besprechungen in unserer Kanzlei im Scheidungsverfahren begleiten. Die Arbeit unterscheidet sich dann nicht von der Arbeit mit Ihnen als „offiziellen“ Mandanten. Dennoch sind wir der ausschließliche Scheidungsanwalt Ihrer Person, auch wenn wir „gefühlt“ beide Partner im Scheidungsverfahren begleiten. Derjenige, der nicht anwaltlich vertreten ist, kann dem Scheidungsantrag des anderen allerdings nur zustimmen und selbst keine eigenen Anträge stellen.

Nur ein Anwalt, wenn kein Streit über Trennungsfolgen

Die Lösung mit nur einem Rechtsanwalt bietet sich nur dann an, wenn Sie sich über alle mit der Scheidung verbundenen Fragen wie Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausrat sowie Zugewinnausgleich einig sind und sämtliche Trennungsfolgen geklärt sind. In diesem Fall werden die Kosten des Scheidungsverfahrens, also sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, regelmäßig geteilt. In geeigneten Fällen können die Hälfte der Anwaltskosten, die den „Löwenanteil“ der Scheidungskosten ausmachen, gespart werden. Über die Kostentragung ist eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen. Wir bieten Ihnen gezielte Konzepte für eine einvernehmliche Scheidung statt Rosenkrieg. Vermeiden Sie so unnötige Auseinandersetzungen und unnötig hohe Scheidungskosten. Gleichzeitig eröffnen Sie damit den Weg einer schnellen, komplikationslosen Scheidung.

Keine Vertretung im Scheidungsverfahren

Was Sie wissen sollten: Bei Scheidung mit nur einem Anwalt hat die den Scheidungsantrag stellende Person das „Zepter“ einseitig in der Hand und könnte damit einseitig durch Rücknahme des Scheidungsantrages den maßgeblichen Endstichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) eventuell nachteilig verändern. Ist dies zu befürchten, so wäre zu überlegen, durch einen eigenen Anwalt selbst einen Scheidungsantrag zu stellen, denn dann wäre eine einseitige Rücknahme des Scheidungsantrages nicht mehr möglich.

Fachkanzlei für einvernehmliche Scheidung

Können wir auch Ihnen weiterhelfen? Möchten Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen oder scheiden lassen und benötigen eine gute anwaltliche Vertretung? Wir sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner und Scheidungsanwälte in Siegen, Kreuztal, Bad Berleburg und Betzdorf. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Familienrecht ist nicht nur unser Leben, sondern unsere Leidenschaft. Wir vertreten Sie engagiert und mit Herzblut.

Wir bieten Ihnen zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Sie erreichen und von montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und montags, dienstags und freitags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Scheidungsanwalt Frank Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Mail: info@scheidung-siegen.de

 

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