E-Mail 0271 56 0 55 Anfahrt Kanzlei Suche

Berücksichtigung Schulden Elternunterhalt

Können Schulden gegenüber Elternunterhalt geltend gemacht werden?

Logo - Scheidung Siegen

Berücksichtigung Schulden Elternunterhalt

Können Schulden gegenüber Elternunterhalt geltend gemacht werden?

Abzugsfähigkeit von Schulden beim Elternunterhalt

Es besteht Konsens, dass beim Elternunterhalt ein großzügiger Maßstab bei der Berücksichtigung von Krediten und Darlehnsverbindlichkeiten anzulegen ist. So können Zins- und Tilgungsleistungen, selbst für Konsumentenkredite, in Abzug gebracht werden (Entscheidung des OLG Hamm vom 22.11.2004 in dem Verfahren 8 UF 411/00). Dies zumindest dann, wenn die Unterhaltsverpflichtung bei Aufnahme der Kredite noch nicht absehbar war. Dem Zeitpunkt der Eingehung der Verbindlichkeiten kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Aufnahme von Schulden nach Kenntnis Bedarfsfall

Im Regelfall sind Kredite und Darlehen einkommensmindernd zu berücksichtigen, zumindest, solange der Unterhaltsverpflichtete keine positive Kenntnis vom Bedarfsfall hat. Beim Elternunterhalt ist dies spätestens mit Zugang der Überleitungsanzeige bzw. des Auskunftsverlangens des Sozialhilfeträgers der Fall. In der Regel entfaltet erst die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe die Warnfunktion, leistungsvermindernde Verbindlichkeiten nicht ohne Weiteres mehr eingehen zu können.

Ehegatte kann Schulden auch danach begründen

Kreditverbindlichkeiten, die der nicht zum Unterhalt verpflichtete Ehegatte aufgenommen hat, können auch für den Zeitraum nach Zugang der Überleistungsanzeige dem Unterhalt entgegengehalten werden. Zumindest, soweit diese ausschließlich aus dem eigenen Einkommen des Ehegatten getragen werden können.

Darlehen im Zusammenhang mit selbst genutzter Immobile abzugsfähig

Kredite, die zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) aufgenommen wurden, können in voller Höhe in Abzug gebracht und dem Elternunterhalt entgegengehalten werden. Dies gilt sowohl für Zins- als auch Tilgungsleistungen. Diese reduzieren den Wohnvorteil entsprechend.

Problematisch, Darlehen für Renditeobjekte

Anders sieht dies bei Renditeobjekten aus. Soweit das vermietete Objekt fremdfinanziert wurde, können grundsätzlich nur die Zinsen und nicht die Tilgungsleistungen in Abzug gebracht werden. Denn letztere dienen der Vermögensbildung. Oftmals stehen den Tilgungsleistungen Einkünfte in Form von Mieteinnahmen, die ohne die Tilgungsanteile nicht fließen würden, gegenüber. In diesen Fällen ist umstritten, ob dann ebenfalls nur die Zinsen oder auch die Tilgungsleistungen – zumindest in Höhe der Mieteinnahmen – abzugsfähig sind. Verluste aus Vermietung und Verpachtung können dem Elternunterhalt nicht erfolgreich entgegengehalten werden.

Haben sie Fragen zu Abzugspositionen beim Elternunterhalt?

Werden Sie mit Ansprüchen auf Zahlung von Elternunterhalt konfrontiert? Wir zeigen Ihnen auf, wie effektiv vorgegangen und der Anspruch auf Elternunterhalt so weit wie möglich reduziert werden kann. Vermeiden Sie unnötig hohe Zahlungen an das Sozialamt. Schulden sind dabei eine wichtige Stellschraube. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht in Siegen stehen Ihnen in Fragen zum Elternunterhalt hilfreich zur Seite. Wir setzen uns engagiert für Ihre Belange ein. Rechtsanwalt Frank Baranowski hat sich insbesondere auf die Beratung in Fragen rund um den Elternunterhalt spezialisiert.

Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Wir sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend zu erreichen.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwalt
Fachkanzlei für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: baranowski@kanzlei-baranowski.de

 

Footerlogo - Rechtsanwalt Baranowski Fachkanzlei für Familienrecht

Fachkanzlei für Familienrecht und Scheidung
Fachanwalt für Familienrecht

 Sandstraße 160
 57072 Siegen