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Dauer der Scheidung

Welche Möglichkeiten gibt es, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen?

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Dauer der Scheidung

Welche Möglichkeiten gibt es, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen?

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist von vielen Faktoren abhängig. Dies zum Teil von unbeeinflussbaren Umständen, wie die Arbeitsbelastung des Familiengerichts. Dennoch verbleiben Möglichkeiten, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen.

Anlässlich der Scheidung hat im Regelfall ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaft zu erfolgen (= Versorgungsausgleich). Die dafür erforderlichen Zahlen stellen die Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Erfahrungsgemäß lassen die Auskünfte auf sich warten. Dies kann mehrere Monate dauern. Insbesondere dann, wenn Rentenversicherungszeiten im Ausland zurückgelegt wurden. Die Bearbeitungsdauer der Scheidung wird wesentlich durch die Rentenversicherungsträger bestimmt. Erst wenn alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen, kann die Scheidung ausgesprochen werden.

Vor Scheidung Rentenversicherungsverlauf klären

Bereits im Vorfeld der Scheidung können Vorbereitungen getroffen werden. Im laufenden Scheidungsverfahren zeigt sich oftmals, dass die Rentenversicherungsverläufe nicht geklärt sind. Diese müssen dann zeitintensiv geklärt werden. Dies lässt sich vermeiden. Wir empfehlen, sich bereits einige Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Dort sollte nachgefragt werden, ob der Rentenversicherungsverlauf geklärt ist. Sollten noch Lücken bestehen, so sollte unverzüglich ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden. Dies ist kostenlos.

In dem Einzugsgebiet unserer Fachkanzlei für das Familienrecht können Sie sich an nachfolgende Beratungsstellen wenden:

  • Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Spandauer Straße 34, 57072 Siegen, Telefon: 0271/3384120
  • Knappschaft Bahn See, Herrengarten 1, 57072 Siegen, Telefon: 0800/3007001
  • Deutsche Rentenversicherung Erndtebrück, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück, Telefon: 02753/605114
  • Deutsche Rentenversicherung Dillenburg, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, Telefon: 0641/97789005
  • Deutsche Rentenversicherung Lennestadt, Helmut-Kumpf-Straße 25, 57368 Lennestadt, Telefon: 20723/608511
  • Deutsche Rentenversicherung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Telefon: 02741/6880
  • Deutsche Rentenversicherung Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Telefon: 02743/929123
  • Deutsche Rentenversicherung Olpe, Winterbergstraße 19, 57462 Olpe, Telefon: 0271/33761
  • Deutsche Rentenversicherung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Telefon: 02663/291305.

Optimierte Einreichung Scheidungsantrag

Die Dauer der Scheidung lässt sich zudem durch eine gute anwaltliche Vertretung positiv beeinflussen. Zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens sind bereits bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen und Vordrucke beizufügen. Vor Einreichung des Scheidungsantrages durch unsere Kanzlei führen wir ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihnen und besprechen, welche Unterlagen beizufügen sind. Die Vordrucke zum Versorgungsausgleich füllen wir komplett mit Ihnen aus, um so zeitintensive Nachfragen des Gerichts zu vermeiden.

Zudem regen wir an, den Gerichtskostenvorschuss zusammen mit dem Scheidungsantrag einzuzahlen. So lässt sich der Verwaltungsaufwand bei Gericht reduzieren.

Zügige Scheidung ohne Rentenausgleich

Bei Ehen von kurzer Dauer kann die Ehe auch ohne Durchführung des Rentenausgleichs ausgesprochen werden. Dies ist bei Ehe von unter drei Jahren der Fall. In diesem Fall lässt sich die Scheidung schnell abwickeln. Rentenauskünfte müssen dann nicht eingeholt werden. Das Gericht kann dann zeitnah Scheidungstermin bestimmen. Dies gilt auch dann, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung oder Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Eine solche Vereinbarung ist auch noch nach der Trennung möglich.

Verbundverfahren vermeiden

Der Ausspruch der Scheidung kann sich noch weiter hinauszögern. Insbesondere dann, wenn es den Beteiligten im Vorfeld nicht gelingt, die Problematik des nachehelichen Unterhaltes oder der Vermögensauseinandersetzung (= Zugewinn) zu klären. Denn dann besteht die Möglichkeit, dies im Scheidungsverfahren gerichtlich klären zu lassen. Dies muss gesondert beantragt werden. Ein solcher Verbundantrag ist nicht nur teuer, sondern führt auch zu einer wesentlichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens. Dies lässt sich vermeiden. So sollte bereits im Trennungsjahr eine Gesamtlösung zur Regelung aller Scheidungsfolgen angestrebt werden.

Schnelle Scheidung mit Anwalt aus Siegen

Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz im Familienrecht ist ein Garant für eine effektive Gestaltung Ihres Scheidungsverfahrens. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren. Mit uns gelangen Sie schneller ans Ziel. Durch einvernehmliche Lösungen und Gesamtkonzepte lässt sich die Dauer Ihrer Scheidung wesentlich reduzieren. Nutzen Sie mit uns Gestaltungsspielräume. Wir sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und monatgs, dienstags und freitags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr für Sie da. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Beratungs- oder Besprechungstermin.

Frank Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Mail: baranowski@scheidung-siegen.de

 

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