Beabsichtigen, sich zu trennen, sind aber noch nicht sicher? Oftmals ist es schwer, den ersten Schritt einer Trennung zu machen. Gerade vor der Ungewissheit, wie es zukünftig finanziell weitergehen soll. So stellen sich oftmals nachfolgende elementare Fragen, wie: Was kommt auf mich zu? Was habe ich zu beachten?
Neben Fragen der Existenzsicherung wie Unterhalt, Zugewinn und Verbleib des gemeinsamen Hauses ist oftmals vorrangig zu klären, wo die gemeinsamen Kinder im Falle einer Trennung verbleiben. Auf all diese und weitere drängende Fragen erhalten Sie in einem ersten anwaltlichen Beratungsgespräch einen generellen Überblick. Sie bestimmen den Inhalt des Gesprächs. Erhalten Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen. Gemeinsam besprechen wir konkrete Lösungsansätze und stellen sie so sicher für den Trennungsfall auf. Dazu gehört auch eine überschlägige Unterhalts-Berechnung. Ich berate Sie engagiert und effizient, und zwar mit Herz und Blut. Dabei bleiben keine Fragen offen.
Um das Beratungsgespräch so effektiv wie möglich zu gestalten, bitten wir darum, dass Sie uns die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehegatten zum Termin mitbringen. Ebenso bitten wir darum, uns eine Aufstellung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen, wie Darlehensverbindlichkeiten, Krankenversicherung, Schulden für Haus pp., zur Verfügung zu stellen. Ebenso eine Kopie des zuletzt ergangenen Einkommenssteuerbescheides.
Für Selbstständige und Freiberufler gelten Besonderheiten. In diesem Fall sind über die vorgenannten Unterlagen hinaus weitere Unterlagen für eine Beurteilung erforderlich. In diesem Fall bitten wir darum, uns nach Möglichkeit die Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, die letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die zuletzt ergangenen drei Einkommenssteuer- sowie Vorauszahlungsbescheide zu überlassen.
Es wäre schön, wenn Sie uns diese Belege schon zwei bis drei Tage vor dem vereinbarten Termin zukommen zu lassen könnten. Dies kann entweder per Mail oder per Fax erfolgen. Dann haben wir bereits im Vorfeld die Möglichkeit, eine überschlägige Unterhaltsberechnung anzustellen. Auch wird dadurch die weitere rechtliche Beurteilung erleichtert.
Ein Erstberatungsgespräch kostet bei uns 180,00 EUR. Im Falle der weiteren Bearbeitung oder Beauftragung Ihres Falles durch unsere Kanzlei wird diese Beratungspauschale auf das spätere Honorar, etwa auf die anschließende außergerichtliche Korrespondenz oder das Scheidungsverfahren, angerechnet. In diesem Fall erfolgt die Erstberatung unentgeltlich.
Sie möchten eine eingehende Erstberatung, um Möglichkeiten und Chancen auszuloten? Dann sprechen Sie uns an und vereinbaren mit meinen Mitarbeiterinnen entweder in einem persönlichen Präsenz-Termin vor Ort oder einen Termin per Video-Konferenz. Beides ist möglich. Wir passen uns dabei Ihren Wünschen an. Die Beratung ist auch anonym ohne Nennung Ihrer Personalien möglich. Die Abrechnung des Beratungsgesprächs erfolgt entweder in Bar oder per Kartenzahlung vor Ort.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Einige übernehmen die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs. Ich rege an, dass Sie dort im Vorfeld Nachfrage halten, ob die Kosten einer solchen Erstberatung übernehmen. Alternativ können wir auch für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen.
Für weitere Fragen können Sie auch gerne unmittelbar Kontakt mit mir aufnehmen, entweder per Mail unter info@scheidung-siegen.de oder telefonisch unter 0271 - 56055. Das Büro unserer Fachkanzlei fürs Familienrecht ist von montag bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Nachmittag, mit Ausnahme Mittwoch und Freitag, zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Frank Baranowski
Fachkanzlei für Familienrecht und Scheidung Siegen
Fachanwalt für Familienrecht