Eine Trennung ist oftmals der letzte Ausweg aus einer belastenden Paarbeziehung. Nur selten sind sich beide Partner darüber einig, die Beziehung zu beenden. Die Phase der Trennung stellt eine extreme emotionale Ausnahmesituation dar. Dies nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für gemeinsame Kinder, die unweigerlich mit der Situation ihrer Eltern konfrontiert werden. Um den Familienverbund so wenig wie möglich zu belasten und die Gräben nicht noch tiefer werden zu lassen, ist es ratsam, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch gezielte rechtliche Beratung lassen sich Probleme oftmals begrenzen und die Situation entspannen.
Unsere Empfehlung ist es, keine Zeit verstreichen zu lassen. So sollte möglichst schnell ein Familienanwalt/ Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen werden, insbesondere wenn es um die Geltendmachung bzw. die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geht. Denn diese können ohne Absicherung nur für die Zukunft und nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Zudem steigt die Chance, bei frühzeitiger familienrechtlicher Beratung eine einvernehmliche Gesamtlösung unter Einbeziehung sämtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgen zu finden. Unser Anspruch ist es, im Trennungs- und Scheidungsfall für Sie und Ihre Familie individuelle, maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Durch rechtlich fundiertes, kreatives und praxisorientiertes Denken zeigen wir Ihnen Perspektiven und Möglichkeiten auf, wie in Ihrem Fall effizient und Erfolg versprechend vorgegangen werden kann. So lassen sich zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden, die für alle Beteiligten – nicht zuletzt für die betroffenen Kinder – eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Wir setzen uns für Ihre einvernehmliche Trennung und Scheidung (fair play) ein.
Wir begleiten Sie fachkundig in allen familienrechtlichen Bereichen und bieten Ihnen eine kompetente Beratung von Beginn der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Legen Sie Ihre Trennung und Scheidung in unsere Hände. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung. Wir setzen Ihre Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Betreuungsunterhaltsanspruch der nicht ehelichen Mutter) erfolgreich durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Gleichermaßen haben wir uns auf die Vermögensauseinandersetzung und die Abwicklung bzw. die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen, insbesondere von Selbstständigen und Freiberuflern wie Steuerberatern und Ärzten (Unternehmerscheidung), spezialisiert. Um den Erhalt Ihres Unternehmens zu sichern, arbeiten wir bei Bedarf eng im Verbund mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Fachleuten.
Wir beraten und vertreten Sie ebenso in allen begleitenden familienrechtlichen Fragestellungen, etwa des Umgangsrechts und Sorgerechts, der Aufteilung des Hausrats oder der Zuweisung der Ehewohnung.
Unsere Gesellschaft wird immer älter, sodass sich vermehrt die Frage des Elternunterhalts stellt. Auch auf diesem Gebiet, das besondere Kenntnis erfordert, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Frank Baranowski ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Siegen. Seit 2000 ist er schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig und hat sich auf schwierige und komplexe Scheidungsfälle spezialisiert. Ziel seiner Tätigkeit ist es, durch fachkundige Beratung „Rosenkrieg“ zu vermeiden, um so eine möglichst schnelle, konfliktfreie und kostengünstige Scheidung zu erreichen. Seit Jahren bietet Fachanwalt Frank Baranowski einvernehmliche Scheidungen als effektive Lösung sämtlicher Familienkonflikte an. Außerdem hat sich Rechtsanwalt Frank Baranowski auf die Spezialproblematik des Elternunterhalts spezialisiert. Wann ist für die pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zu leisten? Wie kann dieser abgewehrt werden? Rechtsanwalt Frank Baranowski ist als Referent und Buchautor tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte: Schnelle und konfliktfreie Scheidung, Berechnung/ Abwehr von Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Ermittlung/ Durchsetzung und Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung, Unternehmerscheidungen, Auseinandersetzung von Unternehmen, Praxen und Selbstständigen, Elternunterhalt, Aufhebung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und Ehen.
Haben wir ihr Interesse geweckt? Können wir auch Ihnen bei Ihrer Scheidung oder bei der Klärung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit behilflich sein? Durch unsere Spezialisierung auf das Familienrecht sind wir Ihr Ansprechpartner in Siegen, wenn es um Ihre Scheidung geht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fachkanzlei für Familienrecht Frank Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt
Fachanwalt Familienrecht Siegen
Sandstraße 160
57072 Siegen
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