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Namensänderung nach Scheidung

Wann und unter welchen Bedingungen kann der Geburtsname wieder angenommen werden?

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Namensänderung nach Scheidung

Wann und unter welchen Bedingungen kann der Geburtsname wieder angenommen werden?

Änderung Name nach Rechtskraft der Scheidung

Eine Namensänderung ist nach rechtskräftiger Scheidung für den Ehegatten, der den Namen des anderen Partners angenommen hat, problemlos möglich. Die Namensänderung muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden, und zwar unter Vorlage des beglaubigten und mit Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsbeschluss. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur Namensänderung. Der geschiedene Ehepartner kann nicht gezwungen werden, seinen alten Namen wieder anzunehmen und den Ehenamen abzulegen.

Wo erfolgt Namensänderung?

Zuständig für die Namensänderung nach Rechtskraft der Scheidung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat erfolgte. Denn dort wird das Familienbuch geführt (§ 41 Abs. 2 Satz 1 PStG). Das gilt gleichermaßen für Namensänderungen bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften (§ 42 Abs. 2 Satz 1 PStG). Wer nicht mehr am Ort dieses Standesamts wohnt, kann die Namensänderung auch beim Wohnsitz-Standesamt beantragen. Von dort wird der Antrag dann weitergeleitet.

Erfolgte die Heirat bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt die Zuständigkeit des Standesamts Berlin I.

Folgekosten Namensänderung beachten

Die Standesämter verlangen in der Regel für die Änderung des Namens eine Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren in der Größenordnung von etwa 25,00 EUR. Für die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch fallen weitere Kosten von ca. 10,00 EUR an. Die Kosten sind damit grundsätzlich überschaubar.

Allerdings werden häufig die Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere pp. vergessen. Diese Kosten können sich im Einzelfall schnell zu einem statthaften Betrag addieren. Bevor eine Namensänderung beantragt wird, sollte deren Nutzen im Verhältnis zu den entstehenden Kosten wohlüberlegt sein.

Änderung des Kindesnamens bedarf der Zustimmung

Nach der Scheidung ist die Namensänderung für Kinder nicht ohne Weiteres möglich. Dafür ist zumeist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Ändert der Elternteil, bei dem die Kinder leben, nach der Scheidung seinen Nachnamen, bleibt der bisherige Nachname der Kinder davon unberührt.

Fragen mit Fachanwalt Siegen klären

Haben Sie Fragen zur Namensänderung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Als kompetente Ansprechpartner für das Familienrecht in Siegen stehen Ihnen die Anwälte unserer Fachkanzlei mit Engagement und Leidenschaft zur Seite. Sprechen Sie uns an und legen Sie Ihre Scheidung in unsere Hände.

Unser Büro hat montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und monatgs, dienstags und freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungs- oder Beratungstermin. Auf Wunsch und Nachfrage auch außerhalb unserer eigentlichen Geschäftszeiten.

Frank Baranowski
Rechtsanwalt – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160 (Kaisergarten)
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Mail: info@scheidung-siegen.de

 

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