Kostenvoranschlag von Anwalt Scheidung Siegen
Wir ermitteln die Kosten Ihrer Scheidung individuell und erstellen für Sie einen kostenlosen Entwurf eines Scheidungsantrages.
Wir ermitteln die Kosten Ihrer Scheidung individuell und erstellen für Sie einen kostenlosen Entwurf eines Scheidungsantrages.
Wir ermitteln die Kosten Ihrer Scheidung individuell und erstellen für Sie einen kostenlosen Entwurf eines Scheidungsantrages.
Die Kosten lassen sich durch eine gezielte anwaltliche Beratung nennenswert reduzieren. Dies insbesondere dann, wenn es gelingt, im Vorfeld sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich zu klären. So sollte frühzeitig darauf hingewirkt werden, dass nach Möglichkeit nur das isolierte Scheidungsverfahren mit dem vom Gesetz im Regelfall vorgeschriebenen Versorgungsausgleich (= Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschaftetet Rentenanwartschaften) durchzuführen ist. Sind sich die Beteiligten nicht einig, so könnten alle Scheidungsfolgen wie Zugewinn, nachehelicher Unterhalt pp. auch im Wege des sogenannten Scheidungsverbundes an das laufende Scheidungsverfahren „angekoppelt“ werden. Erst wenn diese Scheidungsfolgen entscheidungsreif sind, kann das Gericht die Scheidung an sich aussprechen. Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Verzögerung, sondern auch zu erheblichen Mehrkosten. So erhöht sich der Verfahrenswert der Scheidung um den Wert der Verbundsachen. Können sich die Beteiligten beispielsweise nicht über die Höhe des Zugewinns von 50.000,00 EUR verständigen, so erhöht sich der Verfahrenswert der Scheidung um diesen Betrag. Dies verteuert die Scheidung erheblich. Durch gezielte Beratung versuchen wir, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Wir sind bemüht, Streit zu vermeiden. Im Sinne aller Beteiligten suchen wir für Sie nach einvernehmlichen Lösungen ohne Rosenkrieg. Wir sind Ihre Kanzlei Anwalt Scheidung Siegen.
Wir sind nicht nur auf das Familienrecht generell, sondern auch auf das Scheidungsrecht spezialisiert. Wir stellen uns gerne den unterschiedlichen Anforderungen an die anwaltliche Beratung und die Bedürfnisse unserer Mandanten im Scheidungsverfahren. Wir „spielen“ zwar immer fair, nutzen aber legale Mittel, um für Sie so viel wie möglich rauszuholen. Dabei sind wir zugleich bedacht, so kosteneffizient wie möglich zu arbeiten. Damit Sie wissen, worauf Sie sich finanziell einlassen, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot über die für Sie im Scheidungsverfahren anfallenden Kosten. Ohne dass Sie damit eine Verpflichtung eingehen, erstellen wir für Sie zugleich den Entwurf Ihres Scheidungsantrages mit der zugehörigen Kostenschätzung.
Damit wir auf die erforderlichen Daten zurückgreifen können, möchten wir Sie bitten, den nachfolgenden Fragebogen so vollständig wie möglich auszufüllen. Haben Sie Fragen beim Ausfüllen oder benötigen im Vorfeld weitere Informationen? Dann sprechen Sie uns an. Unser freundliches Team steht Ihnen in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend für Frage zur Verfügung.
Verfügen Sie lediglich über geringe Einkünfte und sind Sie außerstande, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen? Sofern kein Vermögen (Lebensversicherung, Barvermögen pp.) oberhalb eines Schonvermögens von derzeit 5.000,00 EUR vorhanden ist, besteht bei geringen monatlichen Einkünften die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form der sogenannten Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Dann werden die Kosten entweder komplett von der Staatskasse getragen oder Sie müssen sich mit monatlichen Raten entsprechende Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie von unserer Startseite herunterladen. Verfahrenskostenhilfe ist für uns kein Problem. Gerne reichen wir für Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht zusammen mit einem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein. Scheidung Anwalt Siegen hilft Ihnen kompetent weiter.
Durch unsere Spezialisierung auf das Familienrecht verfügen wir über das Fachwissen, um Sie sicher und erfolgreich durch jedes Scheidungsverfahren zu bringen. Denn wir wissen, was wir tun. Wir kennen die rechtlichen Gefahren und navigieren Sie sicher durch jeden „Sturm“. Auf Wunsch begleiten wir Sie von Beginn der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Gerne auch darüber hinaus, wenn es später um die Belange Ihrer Kinder geht. Wir sind bemüht, das Scheidungsverfahren so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Dafür nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten.
Insbesondere versuchen wir schon im Vorfeld, durch gezielte Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen langjährige und sehr kostenintensive Verfahren zu vermeiden. Auch wenn wir immer nur einen der Beteiligten vertreten können, so ist es möglich, dass beide Ehegatten zu einem gemeinsamen Sondierungsgespräch teilnehmen. So lassen sich Möglichkeiten und Chancen für eine einvernehmliche Lösung ausloten. Auf dieser Basis lassen sich dann oftmals erste Ansätze für eine Scheidung ohne Rosenkrieg finden.
Verfasser:
Rechtsanwalt Frank Baranowski
Anwalt Scheidung Siegen, Fachanwalt
Tel.: 0271 - 56055