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Ermittlung Unterhalt Soldaten

Ist der Auslandsverwendungszuschlag bei Soldaten anzurechnen?

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Ermittlung Unterhalt Soldaten

Ist der Auslandsverwendungszuschlag bei Soldaten anzurechnen?

Einkommensermittlung bei Soldaten

Leben Ehegatten getrennt, so kann grundsätzlich ein Ehegatte von dem anderen gem. § 1361 Abs. 1 BGB nach den Lebensverhältnissen und nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Dabei ist im Regelfall auf die ehelichen Lebensverhältnisse abzustellen.

Ausnahmen können bei der Anrechnung von Auslandsverwendungszuschlägen, die unter Umständen nur teilweise bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind, gelten. So entschied das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 07.12.2012, dass der Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Afghanistan eingesetzter Berufssoldat bezieht, nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen hinzuzurechnen ist.

OLG Hamm zur Frage des Auslandsverwendungszuschlags

Das OLG Hamm führt dazu in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 aus, dass bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten die mit einem solchen Einsatz typischerweise verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich erhalten bleiben soll. Zuschläge seien je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei zu belassen. Weiter führt das OLG Hamm aus, dass eine Anrechnung nur unter dem Gesichtspunkt der ersparten Aufwendungen erfolgen könne. Diese seien ähnlich wie bei Spesen und Auslösungen in der Regel nur mit 1/3 zu bemessen (OLG Hamm, NJW-RR 2010, 508 ff.; ebenso OLG Schleswig, NJW-RR 2005, 3 ff.: zu 1/2 anrechnungsfrei; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2001, Az. 16 WF 506/01). Auch der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass eine Anrechnung von 1/3 bis 1/2 als Einkommen je nach Einzelfall nicht zu beanstanden sei.

Für die genaue Höhe der Anrechnung auf den Unterhalt kommt es im Einzelfall entscheidend auf die Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Auslandseinsatzes an. Deshalb muss hier eine Unterscheidung zwischen Friedenseinsätzen und echten Kampfeinsätzen getroffen werden. Zudem kommt es auch darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete zu dem Auslandseinsatz verpflichtet war oder ob es sich um eine rein obligatorische Tätigkeit handelte.

Der Auslandsverwendungszuschlag soll alle materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen der besonderen Verwendung im Ausland mit Ausnahme der nach deutschem Reisekostenrecht zustehenden Reisekostenvergütung abgelten. Bei den immateriellen Belastungen werden allgemeine psychische und physische Belastungen, insbesondere unter anderem Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit, der Privatsphäre und den Freizeitmöglichkeiten, Unterbringung in Zelten, Containern oder Massenunterkünften, erhebliche und damit potenziell gesundheitsgefährdende Mängel in Sanitär- und Hygieneeinrichtungen, Gefahr für Leib und Leben, insbesondere Terrorakte, organisierte Kriminalität, hohe Gewaltbereitschaft, bürgerkriegsähnliche und kriegerische Auseinandersetzungen berücksichtigt (so auch OLG Thüringen, Az. 1UF 649/13).

Im Vergleich zu den bisherigen Einsätzen der Bundeswehr im Ausland, lässt die Belastung der Soldaten in Afghanistan als die bisher größte Belastung erscheinen. Bei einem Einsatz in Afghanistan wird aufgrund dessen die höchste Stufe des Auslandsverwendungszuschlags gezahlt (vgl. § 58 a Abs. 3 BBesG).

Unterhalt eines Soldaten mit Anwalt Siegen ermitteln

Die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Soldaten ist komplex. So gelten einige abweichende Besonderheiten, die es gilt zu berücksichtigen. Nur so lässt sich ein überhöhter Unterhalt effektiv vermeiden. Ebenso gelten beim Versorgungsausgleich eines Soldaten Besonderheiten, die es gilt zu beachten. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht stehen an Ihrer Seite und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch. Bei uns bekommen Sie schnelle Hilfe.

Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Bei uns bekommen Sie kurzfristig und zeitnah einen Besprechungstermin.

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