Strafverteidigung Siegen
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Strafrecht und als Strafverteidiger.
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Als Fachkanzlei für das Familienrecht verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Unsere Familienanwälte stehen Ihnen auch als Strafverteidiger zur Seite. Insbesondere Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten innerhalb der Familie gehen oftmals einher mit körperlichen Übergriffen und Körperverletzungsdelikten. Als Rechtsanwälte werden wir immer wieder mit diesen Dingen konfrontiert. Oftmals ist auch Alkohol im Spiel, so dass es nicht selten zu Trunkenheitsfahrten oder anderen Verkehrsdelikten kommt. Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie. Als Strafverteidiger stehen wir erfolgreich an Ihrer Seite und schützen damit mittelbar den Familienverbund.
Wenn aus einem Streit ernst wird oder Sie angegriffen worden sind und sich verteidigen mussten, werden Sie schnell Beschuldigter oder Opfer einer Körperverletzung. In manchen Fällen sogar beides. Wir helfen Ihnen als Betroffener in beiden Fällen weiter, entweder als Opferanwalt oder als Strafverteidiger. Zudem setzen wir Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit einer Körperverletzung durch oder versuchen diese, soweit wie möglich abzuwehren oder zumindest der Höhe nach zu begrenzen.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unterhaltsschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dies kann gemäß § 170 Abs. 1 StGB den Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht erfüllen. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltspflichtige den Unterhalt trotz Bestehens einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht leistet. Dadurch muss der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet sein.
In der Praxis wirft der Straftatbestand für die Strafverfolgungsbehörden erhebliche Probleme auf. Dies schon deshalb, weil die Strafverfolgungsbehörden oftmals nur über Grundkenntnisse im Familienrecht verfügen, obwohl im Rahmen des Verfahrens der Nachweis einer Verletzung der Unterhaltspflicht positiv zu führen ist. Die Unterhaltspflicht ist Tatbestandsmerkmal und bestimmt sich nach den Grundlagen des Familienrechts. Daher ist es sinnvoll, sich in einem solchen Verfahren durch einen Familienanwalt vertreten zu lassen, der beide Facetten, nämlich die des Strafrechts und des Familienrechts kennt.
Verkehrsdelikte kommen in der Praxis relativ häufig vor, wie etwa Trunkeinheit am Steuer oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (die so genannte Fahrerflucht nach §142 StGB). Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht und infolgedessen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann. Verstöße im Verkehrsstrafrecht sind ernst zu nehmen und haben weitreichende Konsequenzen, nicht nur für die Fahrerlaubnis. Eine Strafverteidigung ist in diesen Fällen immer geboten.
Sie haben eine Vorladung zur Polizei oder gar eine Anklageschrift erhalten? Wir regen dringend an, selbst keine Einlassung gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben. Denn dazu sind Sie nicht verpflichtet. Nur ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Falle unserer Beauftragung fordern wir diese zunächst zur Einsichtnahme an und kopieren den Vorgang, um dann den Inhalt mit Ihnen genauestens zu besprechen. Erst im Anschluss daran geben wir in Ihrem Sinne eine Einlassung ab. Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Wir empfehlen eine zeitnahe Kontaktaufnahme, um so unwiderrufliche Nachteile zu vermeiden. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Unsere Rechtsanwälte erreichen Sie montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.
Fachkanzlei Baranowski
Rechtsanwälte & Fachanwälte
Sandstraße 160
57072 Siegen
Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: baranowski@kanzlei-baranowski.de