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Telefonaktion Scheidung

Auch in diesem Jahr waren wir wieder bei der Telefonaktion des Siegerlandkuriers zum Familienrecht dabei.

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Telefonaktion Scheidung

Auch in diesem Jahr waren wir wieder bei der Telefonaktion des Siegerlandkuriers zum Familienrecht dabei.

Telefonaktion Siegerlandkurier 2017

Wie in den letzten Jahren bot der Siegerlandkurier seinen Lesern auch in diesem Jahr die Möglichkeit, Fragen zum Thema Scheidung und Trennung telefonisch zu stellen. Vier auf das Familienrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte aus der Region Siegen, Betzdorf, Olpe sowie Lennestadt standen am 07.03.2017 Rede und Antwort zu Fragen rund um das Familienrecht. Die Resonanz war, wie bereits im letzten Jahr, sehr groß. Die Leser machten regen Gebrauch von der Möglichkeit, sich fachkundig beraten zu lassen. Im Fokus der Anrufe standen Fragen zum Unterhalt, Zugewinn und Scheidung.

Scheidung mit einem Anwalt

Auch Rechtsanwalt Frank Baranowski, zugleich Fachanwalt für Familienrecht, war wieder mit Herz und Seele dabei. Bei ihm gingen während der zweistündigen Telefonaktion 15 Anfragen ein. Im Vergleich zum Vorjahr waren die Fragen detaillierter, die teils mehr „in die Tiefe“ gingen. Viele der Anfragen zeigten, dass sich zahlreiche Anrufer schon im Vorfeld im Internet kundig gemacht hatten und die Fragen dadurch viel zielgerichteter kamen. Ein Schwerpunkt lag im Bereich einvernehmliche Scheidung bzw. Scheidung mit nur einem Anwalt. Ein allgemeiner Trend, der auch die Anrufer beschäftigte.

Um unnötige Anwaltskosten und einen langandauernden Rosenkrieg zu verhindern, ist es angeraten, eine solche einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt anzustreben. Auch wenn ein Anwalt grundsätzlich nur einen der Ehegatten vertreten kann, so besteht die Möglichkeit, mit beiden gemeinsam ein Gespräch zu führen. In einem solchen „Findungsgespräch“ kann ausgelotet werden, ob und welche Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen und welche Gemeinsamkeiten bestehen. Die getroffene Vereinbarung kann dann im Vorfeld notariell beurkundet werden. Ist dies geschehen, steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts mehr entgegen.

Sind die Hürden im Vorfeld ausgeräumt, reicht der anwaltlich vertretene Ehegatte die Scheidung bei Gericht ein. Der andere Ehegatte muss dann im Termin lediglich der Scheidung zustimmen. Dies ist eine effektive Möglichkeit, Ressourcen zu sparen und die Dauer eines Scheidungsverfahrens abzukürzen. In Fällen der einvernehmlichen Scheidung verständigen sich die Beteiligten im Regelfall darauf, dass die Anwalts- und Gerichtskosten hälftig getragen werden.

BGH und Wechselmodell

Die aktuelle Entscheidung des BGH zur Frage, ob ein sogenanntes Wechsel- oder Pendelmodell durch familiengerichtlichen Beschluss angeordnet werden kann, bewegte gleichermaßen viele Anrufer. So wurde das Für und Wider dieser Entscheidung eingehend diskutiert. Ist es überhaupt möglich, gegen den Willen eines Elternteils die Betreuung der Kinder hälftig aufzuteilen? Wie wirkt sich das auf das Kindeswohl aus? All diese Fragen wurden aus unterschiedlicher Betrachtungsweise teils kontrovers diskutiert. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Aus unserer Sicht wird die Entscheidung des BGH nicht zur generellen Abkehr vom sogenannten Residenzmodell führen.

Denn die Ausgestaltung der Betreuung hat sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder zu orientieren. Gegen den Willen der Kinder ließe sich ein solches Modell ohnehin nicht durchsetzen, wie vom BGH in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich klargestellt. Maßgeblich sind das Kindeswohl und ab einem bestimmten Alter auch der Kindeswillen. Ein Wechselmodell wird sich allerdings nur dann erfolgreich praktizieren lassen, wenn die Eltern gewillt und dazu in der Lage sind, die Belange der Kinder trotz Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu klären. Im Falle der fehlenden Konsensfähigkeit lässt sich ein solches Modell ohne Beeinträchtigung der Interessen der Kinder nicht durchsetzen.

Danke an die Redaktion

Auch die diesjährige Telefonaktion zum Familienrecht war von der Redaktion des KurierVerlag Lennestadt bzw. des Siegerlandkuriers sehr gut vorbereitet. Begleitet wurde der Abend von Herrn Hartmut Poggel aus der Redaktion Olpe, der mit Einsatz zur Seite stand und die Antworten mit Interesse verfolgte. Danke an das ganze Team. Es war wieder ein sehr spannender Abend. Es hat wieder sehr viel Freude bereitet. Bis zum nächsten Jahr weiterhin alles Gute.

Mit Anwalt Siegen am Puls der Zeit

Können wir auch Ihnen weiterhelfen? Haben Sie Fragen zum Familienrecht oder möchten Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen oder scheiden lassen? Wir sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner und Scheidungsanwälte in Siegen, Kreuztal, Bad Berleburg und Betzdorf. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Familienrecht ist nicht nur unser Leben, sondern unsere Leidenschaft. Wir vertreten Sie engagiert sowie mit Herz und Blut. Sprechen Sie uns an. Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig einen Besprechungstermin.

Wir sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen zeitnahen Besprechungstermin.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: baranowski@scheidung-siegen.de

 

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