E-Mail 0271 56 0 55 Anfahrt Kanzlei Suche
Logo - Scheidung Siegen

Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

Im Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Dies gilt erst recht, wenn ein solches Recht nicht sicherungsabgetreten, sondern verpfändet wurde.

So entschied es das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte der Ausgleichspflichtige die Rentenversicherung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie durch eine GbR abgeschlossen, an der er zu 50 Prozent beteiligt ist. Dabei stehe nach Ansicht der Richter einem Ausgleich auch nicht entgegen, dass die Rentenversicherung dazu vorgesehen war, ein Finanzierungsdarlehen zu tilgen. Bei einem Renditeobjekt liege es nahe, dass die Erwerber sich vorbehalten, die Immobilie zu verwerten, um das Finanzierungsdarlehen abzulösen.

Ausübung Kapitalwahlrecht und Zugewinn

Wird vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht, fällt das Anrecht in den Zugewinnausgleich. Das Kapitalwahlrecht kann nur gegenüber dem Versicherer ausgeübt werden. Hierfür sind nach den Versicherungsbedingungen Fristen einzuhalten. Wird eine Rentenversicherung abgeschlossen, um eine Immobilie zu finanzieren, kann sich der Versicherungsnehmer gegenüber der Bank wie gegenüber seinem Mitgesellschafter nur verpflichten, sein Kapitalwahlrecht auszuüben. Nach den Versicherungsbedingungen können Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur wirksam abgetreten werden, wenn dies dem Versicherer schriftlich angezeigt ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 02.09.2015 in dem Verfahren 4 UF 119/09.

Quelle: iww.de

Vereinbarungen Versorgungsausgleich durch Scheidungsanwalt

Sie haben Fragen zum Rentenausgleich (Versorgungsausgleich)? Sie wollen den Versorgungsausgleich durch einvernehmliche Vereinbarung ausschließen oder modifizieren? Nutzen Sie die Möglichkeit einer eingehenden Erstberatung durch Fachanwalt für Familienrecht in Siegen zum Festpreis. Wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, wie und in welcher Form der Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung wirksam ausgeschlossen werden kann.

Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen. Bei uns bekommen Sie kurzfristig und zeitnah einen Besprechungstermin.

Baranowski & Kollegen
Fachkanzlei für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwälte & Fachanwälte
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: baranowski@scheidung-siegen.de

 

Footerlogo - Rechtsanwalt Baranowski Fachkanzlei für Familienrecht

Fachkanzlei für Familienrecht und Scheidung
Fachanwalt für Familienrecht

 Sandstraße 160
 57072 Siegen