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Betreuung von Kindern

Programm zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs.

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Betreuung von Kindern

Programm zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs.

Kindertagesbetreuung weiter ausbauen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht zum ersten Mal Daten zu Betreuungsbedarf von Kindern von drei- bis elf Jahren. Die Studie zeigt, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung weitergehen muss. Die Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ weist die aktuellen Zahlen auch für Grundschulkinder bis elf Jahre aus.

Ansteigender Betreuungsbedarf

Im Jahr 2016 stieg der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren von 43,6 % auf 46 %. Doch nur 32,7 % der Kinder wurden tatsächlich betreut. Neben dem Platzangebot wird der angebotene Betreuungsumfang für die Eltern aller Altersgruppen immer wichtiger. Um mindestens fünf Stunden pro Woche unterschreitet bereits die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder von drei- bis fünf Jahren die von den Eltern benötigte Betreuungszeit. Bei Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren besteht sogar ein durchschnittlich zusätzlicher Betreuungsbedarf von bis zu zehn Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass auch die ganztägigen Betreuungsangebote für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Bundesprogramm „KitaPlus“

Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten, werden 2016 bis 2019 mit einem Fördervolumen von hundert Mio. Euro unterstützt. Eltern benötigen flexible Betreuungsmöglichkeiten, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Vor allem für Alleinerziehende, Studierende, Eltern, die in Schichten, früh morgens oder spät abends einer Beschäftigung nachgehen oder wieder in das Erwerbsleben einsteigen, dieses aufrechterhalten oder ausbauen möchten, ist ein Angebot von passgenauer Betreuung essenziell. Im Rahmen des ersten Moduls „Erweiterte Öffnungszeiten“ des Bundesprogramms „KitaPlus“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusätzliche, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen (Kita, Horte) und Kindertagespflege. Zur Förderung der passgenauen  Betreuungsangebote stellt das BMFSFJ Fördermittel von bis zu hundert Mio. Euro in der Zeit von 2016 bis 2018 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 03.02.2017.

Beratung zum Betreuungsunterhalt mit Anwalt Siegen

Oftmals ist eine Fremdbetreuung gemeinsamer Kinder nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dann stellt die sich die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht. Wir zeigen Ihnen auf, wann ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht und wie dieser durchgesetzt oder abgewehrt werden kann. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für Familienrecht setzen Ihre Interessen effektiv durch und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche durch. Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig einen Besprechungstermin.

Wir sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen zeitnahen Besprechungstermin.

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