Betreuung von Kindern
Programm zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs.
Programm zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs.
Programm zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht zum ersten Mal Daten zu Betreuungsbedarf von Kindern von drei- bis elf Jahren. Die Studie zeigt, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung weitergehen muss. Die Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ weist die aktuellen Zahlen auch für Grundschulkinder bis elf Jahre aus.
Im Jahr 2016 stieg der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren von 43,6 % auf 46 %. Doch nur 32,7 % der Kinder wurden tatsächlich betreut. Neben dem Platzangebot wird der angebotene Betreuungsumfang für die Eltern aller Altersgruppen immer wichtiger. Um mindestens fünf Stunden pro Woche unterschreitet bereits die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder von drei- bis fünf Jahren die von den Eltern benötigte Betreuungszeit. Bei Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren besteht sogar ein durchschnittlich zusätzlicher Betreuungsbedarf von bis zu zehn Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass auch die ganztägigen Betreuungsangebote für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.
Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten, werden 2016 bis 2019 mit einem Fördervolumen von hundert Mio. Euro unterstützt. Eltern benötigen flexible Betreuungsmöglichkeiten, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Vor allem für Alleinerziehende, Studierende, Eltern, die in Schichten, früh morgens oder spät abends einer Beschäftigung nachgehen oder wieder in das Erwerbsleben einsteigen, dieses aufrechterhalten oder ausbauen möchten, ist ein Angebot von passgenauer Betreuung essenziell. Im Rahmen des ersten Moduls „Erweiterte Öffnungszeiten“ des Bundesprogramms „KitaPlus“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusätzliche, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen (Kita, Horte) und Kindertagespflege. Zur Förderung der passgenauen Betreuungsangebote stellt das BMFSFJ Fördermittel von bis zu hundert Mio. Euro in der Zeit von 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 03.02.2017.
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