E-Mail 0271 56 0 55 Anfahrt Kanzlei Suche

Neue Tabellensätze zum 01.01.2017

Logo - Scheidung Siegen

Neue Tabellensätze zum 01.01.2017

Änderung Düsseldorfer Tabelle 2017

Die ab Januar 2017 zu zahlenden neuen Unterhaltssätze stehen fest. Der Kindesunterhalt wird sich geringfügig erhöhen. Entgegen anfänglicher Erwartung bleiben die Selbstbehaltssätze aber unverändert und werden nicht erhöht. 

Die Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Diese werden im Anhang die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“ enthalten, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltsschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 geringfügig angehoben wurde.

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 € = 460,00 € + 67,00 € (460,00 € - 393,00 €) statt bisher 516,00 €.

Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden. Sie wurden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5 %  und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8 % angehoben.

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190,00 €, für ein drittes Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221,00 €. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.10.2016 soll das Kindergeld im Jahr 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223,00 € erhöht werden.

Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2018 erfolgen.

Berechnung Kindesunterhalt durch Anwalt Siegen

Wollen Sie wissen, welche Auswirkungen die neue Düsseldorfer Tabelle auf den von Ihnen zu zahlenden Kindesunterhalt hat? Soll der Ihnen zustehende Kindesunterhalt neu berechnet und geltend gemacht werden? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unsere auf das Unterhalts- und Familienrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen weiter. Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder erfolgreich durch bzw. wehren zu hohe Unterhaltsforderungen erfolgreich ab.

Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Wir sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend zu erreichen.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
Mail: info@kanzlei-baranowski.de

 

Footerlogo - Rechtsanwalt Baranowski Fachkanzlei für Familienrecht

Fachkanzlei für Familienrecht und Scheidung
Fachanwalt für Familienrecht

 Sandstraße 160
 57072 Siegen