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Auseinandersetzung Vermögen Anwalt Siegen

Wie ist das Vermögen anlässlich Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen?

Zwei Ehegatten sitzen sich gegenüber
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Auseinandersetzung Vermögen Anwalt Siegen

Wie ist das Vermögen anlässlich Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen?

Vorrangiger Ausgleich über Zugewinn

Bei Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wie die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte gerecht aufgeteilt werden können. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist vorrangig ein Ausgleich über den Zugewinn zu erzielen. So hat ein hälftiger Wertausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte zu erfolgen. Ist das Endvermögen höher als das Anfangsvermögen und sind während der Ehe beispielsweise keine Schenkungen hinzugekommen, so ist die Wertdifferenz hälftig zu teilen. Das Zugewinnausgleichsverfahren hat Vorrang vor anderen Ausgleichsansprüchen. Wir zeigen Ihnen auf, wie der Zugewinn zuverlässig ermittelt wird und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.

Auseinandersetzung von Miteigentum

Während der Ehe wird häufig gemeinschaftliches Eigentum, beispielsweise an Immobilien und Grundstücken, begründet. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentumszuordnung und der Lastenverteilung in den Vordergrund. Die Eheleute müssen sich dann darüber verständigen, wie mit den gemeinsamen Vermögenswerten zukünftig weiter verfahren werden soll. Dies führt oftmals zu Spannungen und Streit. Manchmal können sich die Ehegatten nicht darauf verständigen, wie die Vermögenswerte aufzuteilen sind. Die Praxis zeigt, dass es in den meisten Fällen sinnvoll ist, die Gemeinschaft aufzulösen. Ist eine gemeinsame Immobilie vorhanden, so sollte darüber nachgedacht werden, diese zu veräußern. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dass der andere Ehegatte den Miteigentumsanteil gegen Ausgleichszahlung übernimmt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Ehegatte, der seinen Miteigentumsanteil überträgt, von den darlehensgebenden Banken auch im Außenverhältnis aus der Haftung entlassen wird. Eine Freistellung im Innenverhältnis ist unzureichend.

Um Vermögenswerte zu erhalten und diese nicht unter Preis zu zerschlagen, ist es dringend angeraten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. So sollte bereits zu Beginn der Trennung auf eine einvernehmliche Lösung hingewirkt werden. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für Familienrecht helfen Ihnen dabei weiter, konstruktive Lösungen zu finden, wie eine gerechte Aufteilung untereinander erfolgen kann.

Ehebezogene Zuwendungen, Schenkungen an Ehegatten

Während intakter Ehe kommt es immer wieder vor, dass neben den klassischen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken weitere Vermögensgegenstände – oftmals von erheblichem Wert – zugewendet werden. Dies kann unterschiedliche Beweggründe haben. So werden Vermögensgegenstände oft in der Erwartung auf den Bestand der Ehe übertragen. Dies in der Hoffnung, davon dauerhaft zu profitieren. Scheitert die Ehe, hat der zuwendende Ehegatte ein Interesse daran, die übertragenen Gegenstände zurückzuerhalten. Ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dies möglich ist, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Wir zeigen Ihnen auf, unter welchen Bedingungen ein Rückforderungsanspruch besteht und wie dieser erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Zuwendungen des Ehegatten an die Schwiegereltern

Auch zwischen Ehegatten und Schwiegereltern werden während intakter Ehe oftmals wechselseitig Zuwendungen erbracht. Nach Scheitern der Ehe stellt sich die Frage der Rückforderung der zugewendeten Beträge. Nach der BGH-Rechtsprechung kann ein Rückforderungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bestehen. Wir zeigen Ihnen auf, wie sich dieser Ausgleichsanspruch auf den Zugewinn auswirkt und dieser erfolgreich gegenüber dem Schwiegerkind bzw. den Schwiegereltern geltend gemacht werden kann. Verschenken Sie keine Zeit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Vermögensauseinandersetzung mit Anwalt in Siegen

Haben Sie während der Beziehung bzw. Ehe Vermögen erwirtschaftet, das es gilt, auseinanderzusetzen? Sind Sie mit Ihrem Ehegatten Miteigentümer einer Immobilie, einer Eigentumswohnung oder anderer Vermögenswerte? Sollen diese gerecht aufgeteilt werden? Wir setzen die Ihnen zustehenden vermögensrechtlichen Ausgleichsansprüche erfolgreich durch und achten dabei auf wirtschaftliche Lösungen. Nur so lässt sich effektiv vermeiden, dass Vermögenswerte verschleudert werden. Vermeiden Sie durch lösungsorientierte Beratung und Vertretung mit Fachanwalt für Familienrecht aus Siegen Streit und Rosenkrieg. Bauen Sie auf unsere Erfahrung in Fragen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer qualifizierten Erstberatung zum Festpreis.

Für Terminabsprachen sind wir in der Woche von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen. Ebenso, wenn es um Nachfragen oder Wünsche geht. Das Team unserer Fachkanzlei fürs Familienrecht, Scheidung, Mietrecht und Unfallregulierung hilft Ihnen gerne weiter.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

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